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BVerfG (1 BvR 1049/88) | Datum: 29.05.1989
Die angegriffene Entscheidung läßt einen Grundrechtsverstoß nicht erkennen. Die Grundrechte entfalten unmittelbare Bindungswirkung allein im Verhältnis zwischen Einzelnen und Staat. Im Verhältnis von Rechtssubjekten [...]